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ENERGIEBERATUNG UNABHÄNGIG


Als unabhängiger Dienstleister bieten wir Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude an. Für die energetische Bewertung und die Entwicklung von Verbesserungsmaßnahmen wenden wir das ab 1.1.2024 gesetzlich vorgeschriebene Berechnungsverfahren nach DIN 18599 an. Wir stehen unseren Kunden bei Planung, Umsetzung und Kontrollen beratend zur Seite und unterstützen auch bei der Fördermittelbeantragung, so dass die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen im Fokus bleibt.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über unsere Leistungen zum Thema Energieberatung.

ENERGIEBERATUNG BAFA/KFW FÜR WOHN- UND NICHTWOHNGEBÄUDE

Wir bieten unabhängige Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude an. Bei uns steht der Kunde und seine individuellen Vorstellungen und Wünsche an erster Stelle. Wir unterstützen Sie tatkräftig bei der Umsetzung Ihrer Pläne.

BEWERTUNG DER GEBÄUDEHÜLLE UND ANLAGENTECHNIK

Der Ausgangspunkt für jede Verbesserungsmaßnahme bei Bestandsgebäuden ist die Bewertung der vorhandenen Gebäudehülle und der Anlagentechnik. Diese sind individuell und damit einzigartig, sodass kaum Vergleichbares existiert. Genau diese Individualität des Gebäudes und der Anlagentechnik erfordert ein maßgeschneidertes Lösungskonzept, das wir gemeinsam mit Ihnen entwickeln und umsetzen.

ERSTELLUNG INDIVIDUELLER SANIERUNGSFAHRPLÄNE (ISFP), GEFÖRDERT DURCH BAFA

Im Rahmen unserer Energieberatung für Bestandsgebäude (Wohngebäude, Nichtwohngebäude und gemischt genutzte Gebäude) erstellen wir individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP), die den Weg aufzeigen, wie Ihr Gebäude energetisch saniert werden kann. Dies geschieht in enger Absprache mit Ihnen als Kunden, wobei Ihre Lebensumstände und die verschiedenen Renovierungsphasen in die Planung weitestgehend einfließen sollen.

Zusätzlich wird die Erstellung des iSFP durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst. Ein iSFP wirkt sich später positiv auf die Höhe der Fördermittel aus: In der Regel erhöht sich die Förderung um 5%, wenn ein iSFP vorliegt.

BAUBEGLEITUNG (50% GEFÖRDERT)

Während der Bauphase eines Neubaus oder einer energetischen Sanierungsmaßnahme an Bestandsgebäuden werden die Aufwände des Energieberaters zu 50% bezuschusst. Der Energieberater arbeitet eng mit den ausführenden Handwerkern zusammen, um sicherzustellen, dass das geplante energetische Konzept ordnungsgemäß umgesetzt wird. Er prüft Belege wie Lieferscheine, Rechnungen, Konformitätserklärungen und Ausführungen und dokumentiert diese Nachweise für den Fördermittelgeber.

Dabei ist es wichtig, Materialien und Arbeiten sowohl für die energetische Maßnahme als auch für die dazugehörigen Umfeldmaßnahmen korrekt zuzuordnen.

NEUTRALE BETRACHTUNG VON MÖGLICHEN ENERGETISCHEN MODERNISIERUNGSMASSNAHMEN AN DER GEBÄUDEHÜLLE UND DER ANLAGENTECHNIK

In vielen Fällen lassen sich bereits in bestehenden Gebäuden Energieeinsparungen mit einfachen Mitteln erzielen. Dazu zählen beispielsweise das Isolieren ungedämmter Heizungsrohre, das Erneuern der Dichtungen an bestehenden Fenstern, das Anpassen des Lüftungsverhaltens im Winter oder das Überprüfen und Einstellen der Heizungsparameter entsprechend der Nutzungsbedingungen.

FÖRDERMITTELBERATUNG

Bund, Länder und Kommunen bieten eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten an. Auf Bundesebene sind das BAFA und die KfW die Hauptfördergeber. Welche Institution als richtige Anlaufstelle dient, hängt davon ab, welche Maßnahmen in welchem Zeitraum umgesetzt werden sollen. Wir unterstützen Sie dabei, die passenden Fördermittel bei der entsprechenden Behörde zu beantragen. Zudem helfen wir Ihnen während der Umsetzungsphase bei der Durchführung und Dokumentation der Maßnahmen und schließlich auch bei der Nachweiserbringung gegenüber der Behörde.

WIRTSCHAFTLICHKEITSBETRACHTUNGEN

Neben der Vorstellung energetischer Sanierungsmaßnahmen bieten wir Ihnen eine gemeinsame Prüfung ihrer Wirtschaftlichkeit und Amortisation an. Bei einer energetischen Sanierung der Gebäudehülle ist es wichtig, die Wertsteigerung Ihrer Immobilie nicht zu vernachlässigen. Daher sollten Maßnahmen stets im Gesamtkontext betrachtet werden.

WÄRMEBRÜCKENBERECHNUNG

Wärmebrücken, also Bereiche, in denen sich verstärkt Wärmeverluste bemerkbar machen, erfordern besondere Aufmerksamkeit. Insbesondere in stark gedämmten Neubauten wirken sich Wärmebrücken stärker aus als im Altbau. Bei unsachgemäßer Ausführung können sie zu Zugerscheinungen und Unbehaglichkeit führen. In Bestandsgebäuden können die Auswirkungen noch gravierender sein, beispielsweise wenn nach einem Fenstertausch plötzlich Schimmelbefall auftritt.

Durch eine Wärmebrückenberechnung können bereits im Vorfeld der Maßnahme die Auswirkungen abgeschätzt und gegebenenfalls Lösungen und Verbesserungen aufgezeigt werden.

AUSSTELLUNG VON ENERGIEAUSWEISEN

Nach GEG ist insbesondere bei Vermietung und Verkauf Ihrer Immobilie ein Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) erforderlich. Ein Verstoß kann mit Geldstrafen von bis zu 15.000 EUR geahndet werden.