ENERGIEBERATUNG UNABHÄNGIG
Als unabhängiger, zertifizierter Dienstleister bieten wir Energieberatung für Wohnen und Gewerbe an. Ganz gleich ob Sie sanieren oder neu bauen möchten, wir stehen Ihnen bei Planung und Umsetzung beratend zur Seite und unterstützen auch bei der Fördermittelbeantragung, so dass die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen im Fokus bleibt.
Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose Erstberatung unter energieberatung@florack.de oder buchen Sie sich Ihren Termin direkt hier.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über unsere Leistungen zum Thema Energieberatung.
Für die Aktualität der Angaben zu Fördermitteln auf unserer Webseite übernehmen wir keine Gewähr, da die Fördermittelgeber die Bedingungen häufig ändern.

ENERGIEBERATUNG BAFA/KFW FÜR WOHN- UND NICHTWOHNGEBÄUDE
Wir bieten unabhängige Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude an. Bei uns steht der Kunde und seine individuellen Vorstellungen und Wünsche an erster Stelle. Wir unterstützen Sie tatkräftig bei der Umsetzung Ihrer Pläne.

FÖRDERMITTELBERATUNG
Bund, Länder und Kommunen bieten eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten an. Auf Bundesebene sind das BAFA und die KfW die Hauptfördergeber. Welche Institution als richtige Anlaufstelle dient, hängt davon ab, welche Maßnahmen in welchem Zeitraum umgesetzt werden sollen. Wir unterstützen Sie dabei, die passenden Fördermittel bei der entsprechenden Institution zu beantragen. Zudem helfen wir Ihnen während der Umsetzungsphase bei der Durchführung und Dokumentation der Maßnahmen und schließlich auch bei der Nachweiserbringung gegenüber der Institution.

ERSTELLUNG INDIVIDUELLER SANIERUNGSFAHRPLÄNE (ISFP), GEFÖRDERT DURCH BAFA
Im Rahmen unserer Energieberatung für Bestandsgebäude (Wohngebäude, Nichtwohngebäude und gemischt genutzte Gebäude) erstellen wir individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP), die den Weg aufzeigen, wie Ihr Gebäude energetisch saniert werden kann. Dies geschieht in enger Absprache mit Ihnen als Kunden, wobei Ihre Lebensumstände und die verschiedenen Renovierungsphasen in die Planung weitestgehend einfließen sollen.
Zusätzlich wird die Erstellung des iSFP durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst. Ein iSFP wirkt sich später positiv auf die Höhe der Fördermittel bei energetischen Sanierungen aus. Beispielsweise verdoppelt sich die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 € und der Zuschuss von 15 auf 20% für ein selbstgenutztes Wohnhaus, d.h. der maximale Zuschuss erhöht sich von 4.500 auf 12.000 €.

BAUBEGLEITUNG (50% GEFÖRDERT)
Während der Bauphase eines Neubaus oder einer energetischen Sanierungsmaßnahme an Bestandsgebäuden werden die Aufwände des Energieberaters zu 50% bis zu einem gewissen Höchstbetrag bezuschusst. Die genauen Bedingungen sind in den entsprechenden Bundesanzeigern zu finden oder auf den Seiten der BAFA und der KfW. Die Energieberater der Florack Energie arbeiten eng mit den ausführenden Handwerkern zusammen, um sicherzustellen, dass das geplante energetische Konzept ordnungsgemäß umgesetzt wird. Sie prüfen Belege wie Lieferscheine, Rechnungen, Konformitätserklärungen und Ausführungen und dokumentiert diese Nachweise für den Fördermittelgeber.
Dabei ist es wichtig, Materialien und Arbeiten sowohl für die energetische Maßnahme als auch für die dazugehörigen Umfeldmaßnahmen korrekt zuzuordnen.

NEUTRALE BETRACHTUNG VON MÖGLICHEN ENERGETISCHEN MODERNISIERUNGSMASSNAHMEN AN DER GEBÄUDEHÜLLE UND DER ANLAGENTECHNIK
In vielen Fällen lassen sich bereits in bestehenden Gebäuden Energieeinsparungen mit einfachen Mitteln erzielen. Dazu zählen beispielsweise das Isolieren ungedämmter Heizungsrohre, das Erneuern der Dichtungen an bestehenden Fenstern, das Anpassen des Lüftungsverhaltens im Winter oder das Überprüfen und Einstellen der Heizungsparameter entsprechend der Nutzungsbedingungen.

BEWERTUNG DER GEBÄUDEHÜLLE UND ANLAGENTECHNIK
Der Ausgangspunkt für jede Verbesserungsmaßnahme bei Bestandsgebäuden ist die Bewertung der vorhandenen Gebäudehülle und der Anlagentechnik. Diese sind individuell und damit einzigartig, sodass kaum Vergleichbares existiert. Genau diese Individualität des Gebäudes und der Anlagentechnik erfordert ein maßgeschneidertes Lösungskonzept, das wir gemeinsam mit Ihnen entwickeln und umsetzen.

WIRTSCHAFTLICHKEITSBETRACHTUNGEN
Neben der Vorstellung energetischer Sanierungsmaßnahmen bieten wir Ihnen eine gemeinsame Prüfung ihrer Wirtschaftlichkeit und Amortisation an. Bei einer energetischen Sanierung der Gebäudehülle ist es wichtig, die Wertsteigerung Ihrer Immobilie nicht zu vernachlässigen. Daher sollten Maßnahmen stets im Gesamtkontext betrachtet werden.

WÄRMEBRÜCKENBERECHNUNG
Wärmebrücken sind Bereiche, in denen sich verstärkt Wärmeverluste bemerkbar machen, diese erfordern eine genauere Betrachtung. Insbesondere in stark gedämmten Neubauten wirken sich Wärmebrücken stärker aus als im Altbau. Bei unsachgemäßer Ausführung können sie zu Zugerscheinungen und Unbehaglichkeit führen, im schlimmsten Fall auch zu Feuchteschäden und Schimmelpilzbildung. Letzteres tritt häufig bei Altbauten auf, bei denen die alten Fenster gegen neue Wärmeschutzverglasung getauscht wurde.
Durch eine Wärmebrückenberechnung können bereits im Vorfeld der Maßnahme die Auswirkungen abgeschätzt und Lösungen zu Verbesserungen aufgezeigt werden.

THERMOGRAFIE
Mittels Gebäudethermografie, innen als auch außen, lassen sich am konkreten Gebäude thermische Schwachstellen und Wärmebrücken mit einer Wärmebildkamera detektieren. Damit die Wärmebildaufnahmen auch aussagekräftig und verwertbar sind, braucht es u.a. kalte Außentemperaturen und ein normal durchgeheiztes Gebäude, damit sich das entsprechende Temperaturgefälle aufbauen kann. Wie schon erwähnt, helfen Thermografie-Aufnahmen nicht nur die Schwachstellen von außen zu identifizieren sondern auch von innen. Insbesondere bei Feuchte und Schimmelpilzproblemen können wir Ihnen mit unseren Wärmebildaufnahmen in Kombination mit Hygrometermessungen bei der Ursachenforschung und -bekämpfung dienlich sein.

AUSSTELLUNG VON ENERGIEAUSWEISEN
Nach GEG ist insbesondere bei Vermietung und Verkauf Ihrer Immobilie ein Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) erforderlich. Ein Verstoß kann mit Geldstrafen von bis zu 15.000 EUR geahndet werden.